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   BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82   

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https://dejure.org/1985,9011
BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82 (https://dejure.org/1985,9011)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1985 - VI R 182/82 (https://dejure.org/1985,9011)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - VI R 182/82 (https://dejure.org/1985,9011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mietaufwendungen und Fahrtkostenpauschale als Werbungskosten auf Grund doppelter Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom heutigen Tage VI R 7/83 (BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221) im einzelnen ausgeführt hat, läßt sich dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG kein Tatbestandsmerkmal entnehmen, das die Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG davon abhängig macht, ob ein Arbeitnehmer bei dem von ihm regelmäßig benutzten Beförderungsmittel arbeitstäglich die Fahrt zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte auf sich nehmen würde, um seiner Arbeit am Beschäftigungsort nachzugehen.
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Auszug aus BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 und die dort erwähnten Entscheidungen) können Arbeitnehmer, die sich von zwei verschiedenen Wohnungen aus jeweils zur Arbeitsstätte begeben, Aufwendungen für Fahrten von jeder Wohnung aus, unabhängig davon, wie häufig sie wöchentlich durchgeführt werden, als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG berücksichtigt bekommen.
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74

    Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des

    Auszug aus BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82
    Ein alleinstehender Arbeitnehmer - wie die Klägerin - hat nach der Entscheidung des Senats vom 10. November 1978 VI R 240/74 (BFHE 126, 522, BStBl II 1979, 224) den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Regel am Ort der Wohnung, von der aus er sich überwiegend zur Arbeitsstätte begibt, sofern nicht die Umstände des Einzelfalles den Schluß zulassen, daß der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Ort, von dem der Arbeitnehmer sich überwiegend zur Arbeitsstätte begibt, auseinanderfallen.
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81

    Auch ledige Arbeitnehmer können bei einer Auswärtstätigkeit die Kosten für eine

    Auszug aus BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82
    Denn es stand nicht von vornherein fest, daß die Tätigkeit in F sich auf einen kurzen Zeitraum beschränken würde (BFH-Urteil vom 20. Februar 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82
    Soweit der erkennende Senat im Urteil vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur anerkannt hat, soweit Hin- und Rückfahrt auf die Dauer arbeitstäglich zu bewältigen seien, hält er an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • FG Baden-Württemberg, 04.10.1999 - 12 K 69/97

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei Wohnsitzen in mehreren Staaten

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  • BFH, 12.10.1990 - VI R 117/87

    Revisionseinlegungsfrist bei Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung - Abzugsfähigkeit

    Dieser Zeitraum kann nicht als von verhältnismäßig kurzer Dauer im vorgenannten Sinn angesehen werden, auch wenn es sich um eine berufliche Fortbildungsmaßnahme handelt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 182/82, BFH/NV 1986, 397; v. Bornhaupt in Kirchhof / Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 266).
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